Aktuelles

Welche Änderungen bringt 2023 bei Immobilien?

von Rechtsanwalt Oliver Grohmann-Velchev

CO²-Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter
Das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz betrifft Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien, in denen Brennstoffe in getrennten oder verbundenen Anlagen zur Wärmeerzeugung für Heizung (und Warmwasser) genutzt werden. Für diese Anlagen sind gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt. Durch Inkrafttreten des Gesetzes werden Vermieter ab 2023 an den Kosten für die CO2-Bepreisung beteiligt. Bisher wurden diese komplett von den Mietern getragen. *
Handelt es sich um ein Wohngebäude oder um ein gemischt genutztes Gebäude, erfolgt die Kostenaufteilung nach einem zehnstufigen Modell, welches auf dem tatsächlichen Verbrauch basiert. Bei einer sehr schlechten Energiebilanz (ab 52 kg CO2-Ausstoß pro m2 im Jahr) würden die Vermieter einen hohen Anteil an der CO2-Bepreisung tragen, nämlich bis zu 95 %. Ist die Energiebilanz sehr gut (weniger als 12 kg CO2 pro m2 im Jahr; Effizienzhausstandard EH 55), würden die Kosten der CO2-Bepreisung weiterhin zu 100 Prozent von den Mietern getragen. *
Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes
oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche
und Jahr* Anteil Mieter Anteil Vermieter
<12 kg CO2/m²/a 100% 0%
12 bis<17 kg CO2/m²/a 90% 10%
17 bis <22 kg CO2/m²/a 80% 20%
22 bis <27 kg CO2/m²/a 70% 30%
27 bis <32 kg CO2/m²/a 60% 40%
32 bis <37 kg CO2/m²/a 50% 50%
37 bis <42 kg CO2/m²/a 40% 60%
42 bis <47 kg CO2/m²/a 30% 70%
47 bis <52 kg CO2/m²/a 20% 80%
≥52 kg CO2/m²/a 5% 95%
*Quelle: www.ista.com
Handelt es sich um eine reine Gewerbeimmobilie, so werden die Kosten der CO²-Bepreisung zu gleichen Teilen auf Mieter und Vermieter aufgeteilt.

Lineare Abschreibung von Wohngebäuden wird erhöht.
Zum Januar 2023 wird die jährliche lineare Abschreibung für Wohngebäude von zwei auf drei Prozent angehoben.

Steuervergünstigungen für kleine Photovoltaik-Anlagen
Für kleine PV-Anlagen bis zu 30 KW/h auf Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern ist ab 2022 bereits die Ertragssteuer auf eingespeiste Energie entfallen. Zudem wurde ab 2023 die Mehrwertsteuer auf Anschaffungen auf Null gesenkt.

Verschärfungen der Bestimmungen für energieeffizientes Bauen und für Förderungen
 - Ab 01.03.2023 gelten verschärfte Bedingungen für die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard.
 - Es folgt zum gleichen Zeitpunkt die Förderrichtlinie zum „Klimafreundlichen Bauen".
 - Die steuerliche Förderung von neuen Gasheizungen im selbstgenutzten Eigentum entfällt.
 - Sukzessive werden die Regelungen für den Neubau im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verschärft. Das Primärenergieniveau soll auf 55 Prozent gesenkt werden. In den kommenden beiden Jahren sollen auch die Regelungen zum Wärmeschutz verschärft werden und eine allgemeine, bundesweite Solaranlagenpflicht – zunächst bei Neubauten - eingeführt werden.

Achtung WEG´s: Pflicht zum hydraulischen Abgleich
Bei Gaszentralheizungen in Wohnanlagen mit mindestes zehn Wohneinheiten muss bis 30.09.2023 zwingend ein hydraulischer Ausgleich vorgenommen werden. Bis 15.09.2024 gilt dies auch für Wohnanlagen ab sechs Wohneinheiten.
In ausschließlich gewerblich genutzten Gebäuden muss der hydraulische Abgleich ab einer Größe von 1.000 Qm durchgeführt werden.

Frist zur Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer endet am 31.01.2023
Die bereits verlängerte Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung für die Berechnung der neuen Grundsteuer endet nunmehr zum 31.01.2023. Es ist nicht zu erwarten, dass die Frist noch einmal verlängert wird. Zur Abgabe verpflichtet ist derjenige, der zum 01.01.2022 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war. Ein nach diesem Zeitpunkt erfolgter Eigentumswechsel ändert daran nichts.

Erben von Immobilien wird teurer
Die Richtlinien für die Wertermittlung von Immobilien wurden mit dem Jahressteuergesetz 2022 geändert. Die steuerlich relevanten Immobilienwerte werden sich dadurch in der Regel erhöhen. Dadurch ist zugleich mit höheren erbschaftssteuerlichen Belastungen im Falle der Erbschaft von Immobilien zu rechnen, nachdem die Freibeträge nicht gleichzeitig angepasst wurden. Der Freistaat Bayern hat bereits angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen – mit dem Ziel, die Freibeträge ebenfalls zu erhöhen. Nachdem es sich bei der Erbschaftssteuer um eine Landessteuer handelt, möchte Bayern zukünftig am liebsten die Freibeträge als Bundesland selbst festlegen, um einer ungerechten Besteuerung bayerischer Erben aufgrund der in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern höheren Grundstückswerte entgegenwirken zu können.


Münchener Immobilien Messe (MIM) 2022 am 7. und 8. Mai 2022 - endlich wieder persönlicher Kontakt zu unseren Kunden!

Am vergangenen Wochenende fand die MIM erstmals seit über 2 Jahren wieder ohne Masken und G2/3 statt. Direkter Kundenkontakt, bei dem wir unsere Kunden ohne Masken auf Anhieb erkennen konnten, war ein besonderes Erlebnis. Natürlich waren wir wieder auf der MIM vertreten und zwar mit dem größten Stand aller Zeiten. Mit einer Standbesetzung von 4 Vertretern unseres Unternehmens konnten wir die Nachfrage nach unseren attraktiven Neubau- und Bestandsimmobilien bestens bedienen. Auch unser schönes Baugrundstück in Hohenbrunn erfreute sich reger Nachfrage.

Unser Geschäftsführer hielt auch dieses Jahr wieder einen interessanten Vortrag zum rechtssicheren Kauf/Verkauf von Immobilien und legte dabei den Fokus insbesondere auf häufig immer noch nicht allgemein bekannte Fallstricke im Immobilien-Kaufvertrag.

Insgesamt haben wir uns über eine gelungene und erfolgreiche Messe gefreut und bedanken uns sowohl bei unseren Mitarbeitern für ihren vorbildlichen Einsatz als auch bei den zahlreichen Interessenten, denen wir hoffentlich gute Perspektiven für ein neues Zuhause eröffnen konnten.


Nachlese: MIM-Münchner Immobilien Messe vom 16.-18. März 2018

Großer Andrang herrschte zeitweise an unserem Stand auf der MIM. Das Interesse an unseren Makler-Dienstleistungen sowie an unserer Hausverwaltung war groß. Unser Geschäftsführer und Rechtsanwalt hielt einen stark beachteten Vortrag über die rechtlichen Aspekte beim Verkauf/Kauf von Immobilien.Unsere gemeinsam mit freundlicher Genehmigung von Media Markt durchgeführte Werbeaktion, bei der Immobilien-Verkäufer und Tippgeber eine Geschenkekarte von Media Markt über EUR 2.500,00 erhalten können, kam gut an. Unser besonderer Dank gilt unserem engagierten Messe-Team!

Großes Interesse zeigten die Zuhörer des Vortrags unseres Geschäftsführers im Forum der MIM an den größtenteils unbekannten Mieterschutzvorschriften beim Erwerb vermieteten Eigentums nach WEG-Aufteilung. Häufig werden auch vermietete Immobilien zum Selbstbezug erworben. Dazu ist es erforderlich, dass der Erwerber – nachdem die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen wurde – dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigt. Wurde die Wohneinheit allerdings, nachdem sie bereits vermietet war, in Wohnungseigentum aufgeteilt und nun verkauft, so besitzt der Mieter nicht nur für den ersten Verkaufsfall ein gesetzliches Vorkaufsrecht, sondern auch einen 3-jährigen – in München und anderen Regionen mit angespannter Situation am Mietwohnungsmarkt sogar 10-jährigen – Kündigungsschutz. Die 10-jährige Kündigungsfrist ergibt sich dabei keineswegs etwa unmittelbar aus dem Grundbuch! Deshalb sind insbesondere Eigenbedarfserwerber, die eine vermietete Wohnung kaufen wollen, aufgefordert, vorab rechtlich prüfen zu lassen, ob eine kurzfristigere Kündigung zur Durchsetzung des Eigenbedarfs überhaupt rechtlich möglich ist. Bei ProEigentum Immobilien erhalten Sie diese Prüfung selbstverständlich im Service inkludiert.


Obwohl wir mit unserer ProEigentum Hausverwaltung bislang wenig bis gar keine Außenwerbung betrieben haben, freuten wir uns aufgrund des Messe-Feedbacks über einen offenbar durchaus verbreiteten Bekanntheitsgrad. Die ständig steigende Nachfrage nach unseren umfangreichen Leistungen in der Hausverwaltung belegt hohe Kundenzufriedenheit; für die zahlreichen Empfehlungen unserer Kunden bedanken wir uns sehr herzlich!


ProEigentum Immobilien auf der Messe Die 66 in München

Unser diesjähriger Auftritt auf Die 66 – Deutschlands größter 50 Plus Messe war wieder ein voller Erfolg – viele Kontakte zu netten Rentnern und intensive Beratungen zur Thema Immobilienverrentung (Verkauf der selbstgenutzten Immobilie mit lebenslangen Nießbrauchsrecht) zur Freisetzung des in der Immobilie gebundenen Kapitals für eine höhere Rente!

 

 

Unser Team dankt allen Besuchern für´s Kommen!


ProEigentum Immobilien erfüllt Kinderwünsche

Zusammen mit seinem Vater durfte der kleine Kevin Strauch einen für ihn unvergesslichen Nachmittag bei einem Spiel des FC Bayern München erleben.

Es war ein sehnlicher Wunsch von Kevin, seine Idole vom FC Bayern live zu erleben. Diesen Wunsch konnte das ProEigentum Team Kevin nicht abschlagen.


Herr Grohmann-Velchev mit den Gewinnern Carina Fürmann des Segmüller-Gewinnspiels am 08.03.2017 der Allianz Arena beim Spitzenspiel FC Bayern München / Borussia Dortmund.

Die Gewinnerin konnte mit ihrem Freund einen spannenden Fußball Abend in der Allianz Arena erleben. Bei einem 4:1 Sieg sorgten die Bayern für tolle Simmung im Stadion.


Marktwochenende in Parsdorf mit großem FC Bayern Gewinnspiel und Einkaufsgutscheinen

 

Am 18. und 19.03.2017 war das Team von ProEigentum Immobilien zu Gast beim Segmüller Marktwochenende im Parsdorf.

Dort haben wir den Besuchern unsere Firma vorgestellt und die Möglichkeit gegeben, an unserem Glücksrad einen von 70 Segmüller Einkaufsgutscheinen oder Karten für das Fußball Spiel FC Bayern gegen Borussia Dortmund zu gewinnen.  

 

Unsere Glücksfee Antonia Gangfuß hat aus der gut gefüllten Losbox das Gewinner Los gezogen. Wir gratulieren der Gewinnerin Frau Carina Fürmann recht herzlich zu den gewonnen Tickets für das Spitzenspiel am 08.03.2017!

Ebenfalls gratulieren wir allen Gewinnern, welche beim Glücksrad einen der Einkaufsgutscheine gewonnen haben.

Herzlichen Dank an alle Teilnehmer und wir freuen uns, Sie bald im HAUS DER IMMOBILIEN in der Englschalkinger Straße 230, 81927 München begrüßen zu dürfen!

 

Ihr Team von

ProEigentum Immobilien 

 

 


 

Fahren, Feiern, Futtern für den guten Zweck!

ProEigentum Immobilien ist glücklichen, schon vielen Menschen zu einem neuen Zuhause verholfen zu haben. Leider gibt es Mütter und Kinder in München, denen wir nicht zu einer Wohnung verhelfen konnten.

Deshalb feierte ProEigentum Immobilien zum 5-jährigen Bestehen am 11. Juni zusammen mit dem Loewe/Bang & Olufson Studio Albert Knoll GmbH ein großes Fest  und organisierte eine Charity-Tombola zu Gunsten von HORIZONT e.V., um einen kleinen Beitrag zu leisten, so dass obdachlose Münchner Mütter und Kinder ein sicheres Dach über dem Kopf haben.

Probefahrten mit dem Elektroauto Tesla Model S, Skulpturen des Künstlers HEX, Probehören der High End Produkte von B & O und Loewe, kulinarische Köstlichkeiten sowie eine Tombola mit attraktiven Preisen waren geboten.

Insgesamt kamen € 2.610,00 zusammen, die ProEigentum Immobilien und das Studio Albert Knoll auf € 5.000,00 „aufrundeten“. Am 20. Juni wurde der Scheck feierlich an die Gründerin des Vereins, die Schauspielerin Jutta Speidel, übergeben.

v.l.n.r.: Oliver Grohmann-Velchev, Schauspielerin Jutta Speidel, Anna Maria Grohmann-Velchev und Petra Knoll (Loewe, B&O)

 

ProEigentum Immobilien freut sich sehr, mit der Bayerischen Immobilien Management GmbH, einem der größten WEG- Verwalter und Property-Manager Münchens, einen neuen strategischen Kooperationspartner im Bereich Verkauf und Vermietung von Eigentumswohnungen gewonnen zu haben. Unsere Kunden werden aufgrund dieser Kooperation durch ein stetig anwachsendes, breiter gefächertes und gehobenes Wohnungsangebot profitieren.


ProEigentum Immobilien ist umgezogen! Neuer, größer, schöner – nach diesem Motto haben wir die ehemaligen Räumlichkeiten der HypoVereinsbank in der Englschalkingerstr. 230 liebevoll und aufwendig renoviert und haben nun für unser vergrößertes Immobilien-Team sowie für unsere Kunden mehr Platz.

 


ProEigentum Immobilien bildet aus – sei es als IHK-Ausbildung oder als universitäre Weiterbildung an der DIA in Freiburg.

 

     

OLIVER GROHMANN-VELCHEV
MBA | Geschäftsführer, Rechtsanwalt

Selbständiger Rechtsanwalt seit 1990. Zuständig für Marketing, Finanzen, strategische Entwicklung, Newsletter und Info-Veranstaltungen.

Unsere Kunden können alle immobilienrechtlichen Fragestellungen klären lassen.

Mobil: +49 (172) 96 87 834
O.Grohmann@ProEigentum.de
www.ogv-law.de

ANNA MARIA GROHMANN-VELCHEV
M.A. | Dipl. -Immobilienwirtin

Immobilienwirtin (Diplom, DIA Freiburg) mit IHK-Zertifizierung als Ausbilderin für Kaufleute in Grundstücks- und Wohnungswirtschaft.

Langjährige Mitgliedschaft im Berufsverband RDM (Ring Deutscher Makler), Mitgliedschaft im IVD (Immobilienverband Deutschland).

Mobil: +49 (172) 83 50 199
Tel.: +49 (89) 93 08 38 80
A.Grohmann@ProEigentum.de