Baugenehmigung auch beim Kauf einer Bestandsimmobilie vorlegen lassen!

Baugenehmigung auch beim Kauf einer Bestandsimmobilie vorlegen lassen!

29. Mai 2026

Nicht immer bleibt es beim Ursprungszustand eines Baukörpers. Häufig erfolgen im Laufe der Zeit Anbauten, Aufstockungen, Dachausbauten, Gauben, etc.

Viele dieser Maßnahmen erfordern die Erteilung einer entsprechenden Baugenehmigung, um nicht als Schwarzbau zu gelten. Interessenten einer gebrauchten Immobilie, die solche Merkmale der Vergrößerung oder Erweiterung erkennen lassen, sind daher gut beraten, sich vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages die entsprechenden Baugenehmigungen für die vorgenommenen Erweiterungsmaßnahmen vorlegen zu lassen.

Die ARGE-Baurecht rät zudem, in den Kaufvertrag die Klausel aufnehmen zu lassen, dass die Immobilie so wie besichtigt auch genehmigt worden ist. Wir raten außerdem dazu, diesen Passus im Vertrag auch als zugesicherte Eigenschaft der Kaufsache zu qualifizieren, mit der Folge, dass die Verkäufer für die Richtigkeit dieser Zusicherung rechtlich einzustehen haben, auch wenn im Übrigen ein vollständiger Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde.

Author:

Oliver Grohmann-Velchev
MBA | Geschäftsführer, Rechtsanwalt

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