
Endlich die gebrauchte Traumimmobilie gefunden! Damit ist der erste Schritt getan, jedoch stehen jetzt Renovierungsarbeiten an. Aufgrund der hohen Preise im Bestandsimmobilienmarkt haben viele Käufer das ihnen zur Verfügung stehende Budget bereits mit dem Erwerb der Immobilie voll ausgeschöpft. Für die notwendigen Renovierungsarbeiten fehlt häufig das Geld. Daher sind viele Käufer bestrebt, den Renovierungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Nicht selten wird dabei das erforderliche Baumaterial, wie Parkett, Türen und Türstöcke, Decken- und Wandpaneele etc. günstig im Baumarkt besorgt und lediglich die Verlegebzw. Montagearbeiten von einem Handwerksbetrieb durchgeführt.
Dies spart vordergründig Kosten, kann aber auch schnell zur Kostenfalle werden. Dann nämlich, wenn sich kurze Zeit nach Fertigstellung der Renovierung herausstellt, dass sich das Baumaterial vom Baumarkt als mangelhaft erweist und ausgetauscht werden muss. Zwar besteht nach geltendem Recht selbstverständlich gegen den Baumarkt ein Anspruch auf Rücknahme der mangelhaften Ware und Lieferung mangelfreien Materials, jedoch bleibt der Baumarktkunde auf den Kosten für die Neuverlegung zum Beispiel des Parketts sitzen. Die Verlegearbeiten selbst waren ja nicht mangelhaft, so dass Ansprüche gegen den Parkettverleger ausscheiden. In diesem Zusammenhang weist die ARGE Baurecht auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.06.2011 hin, in der entschieden wurde, dass der Verkäufer des Baumaterials nicht nur die mangelhafte Ware umzutauschen hat, sondern darüber hinaus auch für sämtliche kausalen Folgekosten aufzukommen hat. Ausdrücklich ist an dieser Stelle allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung des EuGH bislang noch nicht in bundesdeutsches Recht umgesetzt worden ist.
Tipp: Beauftragen Sie ihren Fachhandwerker stets auch mit der Beschaffung des notwendigen Materials. Sie vermeiden so ein Auseinanderfallen haftungsrechtlicher Ansprüche, wenn dies auch gegebenenfalls der etwas teurere Weg ist. Vereinbaren Sie mit ihrem Fachhandwerker darüber hinaus einen Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 10% der Auftragssumme, um auf der sicheren Seite zu sein.

