
Anders als bei Mietverträgen über Wohnraum, bei denen die Höhe der Mietsicherheit auf das dreifache der Monatsmiete begrenzt ist (§551 Abs 1 BGB) kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28.05.2009 bei Mietverträgen über Gewerberäume die Höhe der Mietkaution einen Betrag von 6 Monatsmieten betragen.
Das Gericht wies darauf hin, dass bei Gewerbemiete die Mietsicherheit grundsätzlich frei vereinbart werden kann. Lediglich Sicherheitsleistungen, die weit über das mutmaßliche Sicherungsinteresse des Vermieters hinaus gehen, können im Einzelfall sittenwidrig und damit unwirksam sein.
Tipp: An einer Kaution in Höhe von 6 Monatsmieten bei Gewerberaum besteht seitens des Vermieters grundsätzlich ein zu unterstellendes Sicherungsinteresse.

