
Zeit ist Geld – nicht immer haben sie Zeit, die Entscheidungen in unserem Newsletter in voller Länge zu lesen. Deshalb haben wir unsere Schlagzeilen eingeführt. Sollten Sie zu der einen oder anderen Schlagzeile weiterführende Fragen haben, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Zu jeder Schlagzeile liegt uns das vollständige Urteil vor und wir sind gerne bereit, Ihnen den genaueren Hintergrund für die entsprechende Entscheidung darzulegen.
Die Verschattung eines Grundstücks durch Bäume einer benachbarten Grünanlage muss geduldet werden. Ein Anspruch auf Beseitigung der hohen Bäume, die die Verschattung verursachen, besteht nicht.
(BGH, Urteil vom 10.07.2015 – V ZR 229/14)
Die Kosten für den Schornsteinfeger können als Handwerkerleistung wieder vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt nun auch wieder für die Feuerbeschau sowie Mess- und Prüfarbeiten. Diese Kehrwende der Steuerbehörden folgt einem Urteil des in München ansässigen Bundesfinanzhofes. Jährlich können insgesamt 20 Prozent der Handwerkerleistungen, jedoch höchstens € 1.200,00, abgesetzt werden. Dies gilt ausschließlich für Arbeitskosten, nicht für Material- oder Anfahrtskosten.
Die Überwachung einer Tiefgarage einer WEG mit einer Videokamera verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Wohnungseigentümer, sofern der Beschluss nur mehrheitlich, aber nicht einstimmig erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn es in letzter Zeit in der Tiefgarage immer wieder zu Diebstählen gekommen ist.
(LG München, Beschluss vom 11.11.2011; 1 S 12752/11)
Der Beschluss einer WEG, nachts die Hauseingangstüre abzuschließen, verstößt gegen das Gebot ordnungsgemäßer Verwaltung und ist damit anfechtbar. Dies gilt auf jeden Fall dann, wenn sich die abgeschlossene Hauseingangstüre nicht zumindest ohne Schlüssel von innen öffnen lässt. Eine Türe, die sich bei Brand und sonstiger Gefahr nicht sofort und ohne Schlüssel von innen öffnen lässt, versperrt den oft einzigen Fluchtweg. Dabei haben Flüchtende in Notsituationen häufig keinen Schlüssel zur Hand. Das Interesse zur Einbruchsprävention muss insoweit hinter den vitalen Sicherheitsinteressen und der Gefahrprävention zurücktreten.
(LG Frankfurt vom 12.05.2015; 2-13 S 127/12)
Stehpinkler haften grundsätzlich nicht, auch wenn mal was danebengeht und dadurch der empfindliche Marmorboden in der Toilette der Mietwohnung zu Schaden kommt. Dies gilt zumindest für unverbesserliche Stehpinkler dann, wenn sie nicht zu Mietbeginn ausdrücklich auf die Empfindlichkeit des Bodenbelags aufmerksam gemacht wurden. Das Urinieren in aufrechter Körperhaltung sei nämlich bei männlichen Personen nicht unüblich, so die Erkenntnis des Gerichts.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2015; 21 S 13/15)
Eine fristlose Kündigung, wenn der Mieter die Wohnung über „airbnb“ anbietet, ist möglich. Es handelt sich in diesem Falle um eine unberechtigte Untervermietung, selbst wenn grundsätzlich ein Anspruch des Mieters auf Untervermietung bestehen würde. Die kurz getakteten Vermietungen über airbnb stellen eine Form der gewerblichen Vermietung dar, die dem Wohnraummietvertrag entgegenstehen und vom Vermieter nicht geduldet werden brauchen. Allerdings dürfte vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung des Mieters erforderlich sein.
(LG Berlin, Beschluss vom 03.02.2015; 67 T 29/15)

