Interessante Urteile in Schlagzeilen 2. Hj-03

Interessante Urteile in Schlagzeilen 2. Hj-03

29. Mai 2026

Zeit ist Geld – nicht immer haben sie Zeit, die Entscheidungen in unserem Newsletter in voller Länge zu lesen. Deshalb haben wir unsere Schlagzeilen eingeführt. Sollten Sie zu der einen oder anderen Schlagzeile weiterführende Fragen haben, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Zu jeder Schlagzeile liegt uns das vollständige Urteil vor und wir sind gerne bereit, Ihnen den genaueren Hintergrund für die entsprechende Entscheidung darzulegen.

BGH: Kein Schmerzensgeld für Mieter bei Beleidigung per sms
Während grobe Beleidigungen des Mieters gegenüber dem Vermieter nach einem Urteil des Amtsgerichts München (28.11.2014 – 474 C 18543/14;  http://www.proeigentum.de/immo-news/vermieten/sie-promovierter-arsch-fristlose-kuendigung-216#c) sogar die sofortige fristlose Kündigung rechtfertigen können, kommt der Vermieter bei gleichem Tatbestand, wenn die Beleidigungen per sms erfolgten, zumindest um die Zahlung von Schmerzensgeld. Dies hat der BGH mit Urteil vom 24.05.2016 (VI ZR496/15) entschieden. Der Vermieter hatte den Mieter in mehreren sms-Kurznachrichten mit „Lusche allerersten Grades“, „arrogante rotzige große asoziale Fresse“ und „Schweinebacke“ bezeichnet. Im vorliegenden Fall erfolgten die Beleidigungen aber ausschließlich im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit, sodass ein Schmerzensgeld nach BGH nicht in Betracht kommt.

BGH: Grundstückserwerb durch WEG
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, mit einfachem Mehrheitsbeschluss ein Grundstück im Namen der WEG zu erwerben. Dies unter der Voraussetzung, dass der Kauf des Grundstücks einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Dies ist etwa der Fall, wenn das zu erwerbende Grundstück dazu verwendet werden soll, die nach baurechtlichen Vorschriften erforderliche Anzahl von Kfz-Stellplätzen nachhaltig zu sichern (Urteil vom 18.03.2016; V ZR 75/15).

WEG: Umlaufbeschluss nur bei Zustimmung aller Eigentümer wirksam
In aller Regel werden die Beschlüsse der Wohnungseigentümer in Versammlungen gefasst. Ausnahmsweise ist auch ein sogenannter Umlaufbeschluss möglich. Es geht dann meistens darum, den Verwalter durch Beschluss zu einem Tun oder Unterlassen anzuweisen. Deshalb soll die Willensbildung für diesen Beschluss ohne Beteiligung des Verwalters erfolgen.
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat nun klargestellt, dass ein solcher Umlaufbeschluss im schriftlichen Verfahren nur dann wirksam zustande kommt, wenn alle Eigentümer zugestimmt haben. Andernfalls ist der Beschluss nicht existent.

BGH: Auch Jobcenter muss Miete pünktlich anweisen – ansonsten droht Kündigung
Sozial schwächere Mieter  erhalten oft nur dann eine Wohnung, wenn sie die Übernahme der Miete durch das Jobcenter nachweisen können. Dabei zahlt das Jobcenter teils an den Mieter, der damit in die finanzielle Lage versetzt wird, die monatliche Miete an den Vermieter zu bezahlen, teils überweist das Jobcenter aber auch direkt an den Vermieter. Kommt das Jobcenter in letzterem Fall mit der Zahlung der Miete in Verzug, so kann der Vermieter das Mietverhältnis aus diesem Grund fristlos oder auch ordentlich kündigen. Für eine ordentliche Kündigung reicht es bereits aus, dass das Jobcenter trotz Mahnung die Miete immer wieder verspätet zahlt. Der Vermieter müsse sich dies nicht gefallen lassen, so der BGH (Urteil vom29.06.2016; Az. VIII ZR 173/15). Der Leidtragende ist in diesem Falle natürlich der Mieter, der den Zahlungsverzug ja  nicht verschuldet hat und nun ggf. aus der Wohnung ausziehen muss.

Mieterhöhungsverlangen per Postbrief  – kein Widerrufsrecht!
Ein Vermieter hatte seinem Mieter per Post ein Schreiben geschickt, in den der die Zustimmung zu einer Mietpreiserhöhung verlangte. Der Mieter hatte der Mieterhöhung auch zunächst schriftlich zugestimmt, seine Zustimmung aber später wieder widerrufen. Dabei berief sich der Mieter auf ein angebliches Widerrufsrecht, da es sich ja schließlich um einen Vorgang im Bereich des Fernabsatzes handeln würde und in §§ 312 ff. BGB der Brief als Mittel des Fernabsatzes ausdrücklich genannt sei.
Dieser Rechtsaufassung schloss sich allerdings das Amtsgericht Gelsenkirchen (Urteil vom 27.04.2016; Az. 202 C 3/16) nicht an. Die normale briefliche Korrespondenz falle nicht unter den Begriff des Fernabsatzgeschäfts.

BGH: Auch länger zurückliegende Mietrückstände rechtfertigen fristlose Kündigung
Auch wenn – immer noch bestehende – Mietrückstände aus Monaten stammen, die über ein halbes Jahr zurückliegen, ist es nach Auffassung des BGH (Urteil vom 13.07.2016; Az. VIII ZR 296/15) immer noch möglich, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Eine sofortige Reaktion auf Mietrückstände ist damit nicht unbedingt nötig, um sich als Vermieter trotzdem die Möglichkeit einer späteren  fristlosen Kündigung zu erhalten, falls die Mietrückstände dann immer noch fortbestehen.

Ladestationen für E-Autos am Stellplatz – Anspruch und Wirklichkeit
Die derzeitige rechtliche Situation bedeutet nun wirklich keinen Schub für den raschen Ausbau der Elektromobilität. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 21.01.2016 (Az. 36 S 2041/15) entschieden, dass der Miteigentümer einer Wohnanlage keinen Anspruch gegen die anderen Eigentümer auf Zustimmung der Verlegung von Kabeln und der Montage einer Steckdose in der Tiefgarage hat, sofern die Eigentümerversammlung einen solchen Antrag mehrheitlich ablehnt. Dieses Urteil entspricht zweifellos der derzeitigen Gesetzeslage, wonach eine derartige bauliche Maßnahme zumindest einer qualifizierten Mehrheit von ¾ der Stimmen, ggf. auch der Einstimmigkeit bedarf.

Um der Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland mehr Dynamik zu verleihen, haben nun die Bundesländer Bayern, Sachsen und Hessen eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, wodurch die Errichtung von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern erleichtert werden soll. Dazu soll das Wohnungseigentumsgesetz geändert werden, sodass künftig eine Zustimmung der anderen Eigentümer entbehrlich sein soll.

Author:

Oliver Grohmann-Velchev
MBA | Geschäftsführer, Rechtsanwalt

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