Ladestationen für E-Autos am Stellplatz – Anspruch und Wirklichkeit

Ladestationen für E-Autos am Stellplatz – Anspruch und Wirklichkeit

29. Mai 2026

Die derzeitige rechtliche Situation bedeutet nun wirklich keinen Schub für den raschen Ausbau der Elektromobilität. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 21.01.2016 (Az. 36 S 2041/15) entschieden, dass der Miteigentümer einer Wohnanlage keinen Anspruch gegen die anderen Eigentümer auf Zustimmung der Verlegung von Kabeln und der Montage einer Steckdose in der Tiefgarage hat, sofern die Eigentümerversammlung einen solchen Antrag mehrheitlich ablehnt.

Dieses Urteil entspricht zweifellos der derzeitigen Gesetzeslage, wonach eine derartige bauliche Maßnahme zumindest einer qualifizierten Mehrheit von ¾ der Stimmen, ggf. auch der Einstimmigkeit bedarf.

Um der Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland mehr Dynamik zu verleihen, haben nun die Bundesländer Bayern, Sachsen und Hessen eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, wodurch die Errichtung von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern erleichtert werden soll. Dazu soll das Wohnungseigentumsgesetz geändert werden, sodass künftig eine Zustimmung der anderen Eigentümer entbehrlich sein soll.

Author:

Oliver Grohmann-Velchev
MBA | Geschäftsführer, Rechtsanwalt

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