Mietvertragsende bei Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe?

Mietvertragsende bei Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe?

29. Mai 2026

Obwohl er mitgeteilt hatte, dass er nicht bereit sei, den Mietvertrag nach Mieterkündigung vorzeitig – also vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist – zu lösen, führe der Vermieter gleichwohl mit dem Mieter nach dessen Auszug die Wohnungsabnahme durch und nahm die Schlüssel für das Mietobjekt zurück. Der Mieter sah darin zumindest ein stillschweigendes Einverständnis des Vermieters mit der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses. Er stellte die Mietzahlungen ein. Der Vermieter klagte auf Zahlung der Miete bis Mietvertragsende.

Das Landgericht Wuppertal urteilte in zweiter Instanz, dass allein die Abnahme des Mietobjekts und die Rücknahme der Schlüssel kein Einverständnis mit einer vorzeitigen, stillschweigenden Mietvertragsaufhebung darstellen würde. Dies gilt umso mehr, als der Vermieter ja bereits vorab mitgeteilt hatte, dass er auf der ordentliche Beendigung des Mietverhältnisses bestehen wolle. In diesem Falle hätte eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung des Mietverhältnisses einer ausdrücklichen (schriftlichen) Erklärung bedurft.

Author:

Oliver Grohmann-Velchev
MBA | Geschäftsführer, Rechtsanwalt

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