Muss WEG für Kabelsignal GEMA-Gebühren bezahlen?

Muss WEG für Kabelsignal GEMA-Gebühren bezahlen?

29. Mai 2026

Die GEMA verlangte von einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft für die interne Weiterleitung des Kabelsignals an ihre 343 Haushalte Schadenersatz sowie die künftige Abführung von Gebühren. Die Gemeinschaft leitete das Kabelsignal einer Gemeinschaftsantenne in alle angeschlossenen Einheiten weiter, die damit in den Genuss des Empfangs der eingespeisten Programme kommen. Nachdem die WEG Zahlungen verweigerte, musste letztlich der Bundesgerichtshof entscheiden.

Der BGH urteilte, dass die interne Weiterleitung des Kabelsignals innerhalb einer WEG nicht als Weiterübertragung des Sendesignals im Rahmen einer urheberrechtlich relevanten Wiedergabe von geschützten Werken zu bewerten ist. Insbesondere liege keine Wiedergabe für die Öffentlichkeit vor, was aber Voraussetzung für die Gebührenerhebung wäre. Vielmehr stelle sich die WEG, in dem es das Signal intern den Einheiten Ihrer Gemeinschaft zur Verfügung stellt, lediglich selbst zur Verfügung, so der BGH.

Anmerkung von IN ImmoNews:

Die GEMA hat es mal wieder versucht. Auf der ständigen Suche nach neuen Einkunftsquellen für Ihre Schäfchen war es offensichtlich zu verlockend, auch den riesigen Markt der Wohnungseigentümer anzuzapfen. Gut, dass der BGH diesem Versuch dreister Abzocke einen Riegel vorgeschoben hat!

Author:

Oliver Grohmann-Velchev
MBA | Geschäftsführer, Rechtsanwalt

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