Auch in den vergangenen sechs Wochen haben die deutschen Gerichte wieder einige interessante Urteile zu immobilienrechtlichen Themen erlassen, die wir Ihnen in dieser neuen Ausgabe unseres Newsletters IN ImmoNews vorstellen möchten.
So können Sie zum Beispiel erfahren, wie viele Löcher ein Mieter in die Badezimmerfliesen bohren darf, ohne dass er deshalb bei Beendigung des Mietverhältnisses Schadenersatz wegen Beschädigung der Mietsache leisten muss.
Auch klären wir die Frage, ob beim Immobilienverkauf ein Ehegatte bei einer arglistigen Täuschung des Käufers durch den anderen Ehegatten mithaftet, obwohl er selbst an der arglistigen Täuschung gar nicht beteiligt war.
Steuerrechtlich interessierte Leser können die Ausführungen des Finanzgerichts Münster zur Frage, ob Umbaukosten als Werbungskosten abziehfähig sind oder jährlich abzuschreiben sind, nachlesen.
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