Nach einer längeren Sommerpause erhalten Sie heute die nächste Ausgabe unseres Newsletters. Nachdem sich offensichtlich auch die Gerichte eine Pause gegönnt haben und bei der Rechtsfindung über den Sommer hinweg Zurückhaltung geübt haben, haben wir uns auf vier, wie wir denken, interessante Urteile beschränkt. Im Bereich des Mietrechts geht es heute um feuchte Keller und die Frage, ob eine Garage unabhängig vom Wohnungsmietvertrag gekündigt werden kann. Im Bereich der WEG hatte das Gericht die Frage, wer für Wohngeldrückstände bei Eigentumsübergang haftet, zu entscheiden. Anlässlich eines neuen Anstrichs des Wohnhauses nahm das erkennende Gericht Farbe aus dem Spiel.
Wie immer möchten wir Sie auch dieses Mal im Besonderen auf unseren Gästebeitrag, der zum zweiten Mal vom Innovationsführer in Sachen Parkett, der Fa. Weitzer Parkett kommt, hinweisen.
Wie immer wünschen wir Ihnen nun gute und informative Unterhaltung.

