
Helle Aufregung bei Eigentümern, WEGs und Hausverwaltungen. Durch die geplanten Reformen des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) und der Gebäuderichtlinie der Europäischen Union (EPBD Energy Performance of Buildings Directive), die die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen haben, kommen hohe Investitionen auf Wohnungseigentümergemeinschaften zu, die finanziell kaum tragbar sein werden.
Es geht dabei einerseits insbesondere um die Umstellung der Heizungsanlagen auf moderne Systeme mit einem stets höheren Anteil an erneuerbaren Energien an der Gesamtenergiegewinnung, andererseits um höhere und effektivere Wärmedämmung an Dach, Mauerwerk, Rohrleitungssystemen und Verglasung.
Der Branchenverband der deutschen Immobilienverwalter VdIV hat dazu kürzlich eine Blitzumfrage unter 1.600 befragten Mitgliedern durchgeführt. Dabei gaben 96% der Verwalter an, dass die von ihnen betreuten Eigentümergemeinschaften nicht über ausreichend Rücklagen für die anstehenden Sanierungen hätten. 88% der befragten Hausverwalter werden ihren Gemeinschaften daher eine deutliche Aufstockung der Zahlungen (durchschnittlich um 60%) in die Instandhaltungsrücklage empfehlen. Dies wird nach Einschätzung von 90% der Befragten dazu führen, dass einzelne Eigentümer die erhöhten monatlichen Kosten nicht mehr tragen können werden. Gleiches gilt für hohe Sonderumlagen zur Finanzierung der Sanierungskosten. Gerade ältere Eigentümer erhalten zur Finanzierung der Sonderumlage oft auch kein Darlehen mehr von der Bank – ungeachtet des Umstandes, dass sie sich die Raten nicht leisten können. Die gemeinsame Aufnahme eines Sonderumlagedarlehens durch die Eigentümergemeinschaft ist möglich, jedoch auch dieses Darlehen bzw. deren Raten, die idR zusammen mit dem sich dann erheblich erhöhenden Wohngeld eingezogen werden, müssen für den einzelnen Eigentümer noch zu stemmen sein.
Realistischerweise wird es also im Zuge der energetischen Sanierung zwangsweise auch zu Notverkäufen führen. Die sicherlich grundsätzlich erforderliche Energiewende wird ihre Opfer fordern. Schuld daran ist aber nicht in erster Linie die Energiewende, sondern es sind vielmehr die falschen Entscheidungen der Wohnungseigentümer, über Jahre oder sogar Jahrzehnte viel zu geringe Instandhaltungsrücklagen vorzuhalten und schon seit langem erforderliche Sanierungsmaßnahmen hinausgeschoben zu haben – oft gegen den ausdrücklichen Rat der Hausverwaltung.

