In der August-Ausgabe von IN ImmoNews hoffen wir, wieder einige interessante Entscheidungen insbesondere aus den Bereichen „vermieten“ und „WEG“ anbieten zu können. Sehr aktuell und relevant für alle Wohnungseigentümer ist zum Beispiel die Entscheidung des BGH zur Beschlusskompetenz in Bezug auf die Anschaffung von Rauchwarnmeldern und den Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages. Auch starken Rauchern rücken die Gerichte zunehmend auf den Pelz, wie ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf zeigt. Zu den Erfordernissen, wann Balkonverglasungen als bauliche Veränderungen in Wohnanlagen vorgenommen werden dürfen, hat sich der BGH ebenso geäußert wie zur Frage, ab wann der Erwerber einer Immobilie seinem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen kann.
Mit diesem Newsletter verabschiedet sich nun auch die Redaktion in den wohl verdienten Urlaub. Wir wünschen unseren Abonnenten einen erholsamen und sonnigen Urlaub und den Daheimgebliebenen eine gute Zeit.

