Die Sommerpause ist zu Ende, die Gerichte haben ihre Arbeit wieder aufgenommen. Trotz Urlaubszeit konnte die Redaktion wieder einige interessante Urteile für Immobilien-Eigentümer aufstöbern. Wie immer haben wir versucht, die Entscheidungen unserer Gerichte in allgemeinverständlicher Weise darzustellen.
In diesem Newsletter stehen zwei Fälle steuerlicher Absetzbarkeit auf dem Prüfstand, zudem wird die Frage beleuchtet, nach welchen Regeln der Mietvertrag über ein gemietetes Haus gekündigt werden kann, wenn das Erdgeschoss dem Mieter als Wohnung dient, während der Mieter das Obergeschoss als Geschäftsraum zur Ausübung seines Gewerbes nutzt. Letztlich blicken wir auf die Rechte des verkaufswilligen Vermieters auf Zutritt zu seiner vermieteten Wohnung zum Zwecke der Durchführung von Besichtigungen.

