Stark überhöhter Kaufpreis – Immobilienkaufvertrag kann nichtig sein!

Stark überhöhter Kaufpreis – Immobilienkaufvertrag kann nichtig sein!

29. Mai 2026

Die meisten Eigentümer von Immobilien sind sicherlich der Ansicht, dass jeder erzielbare Preis beim Verkauf rechtens ist, solange es einen Marktteilnehmer gibt, der den aufgerufenen Kaufpreis bereit ist zu zahlen. Der Markt reguliert den Preis. Zudem besteht in Deutschland Vertragsfreiheit und das beinhaltet auch die Festlegung des Preises. Sicherlich sind derartige Gedanken nicht falsch – sie gelten jedoch nicht uneingeschränkt. Besteht nämlich zwischen dem verlangten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert der Immobilie ein auffällig großes Missverhältnis, dann ist der Vertrag insgesamt als sittenwidrig zu bewerten. Damit verurteilte das Berliner Kammergericht (Urteil vom 15.06.2012, 11 U 18/11) die Verkäuferin einer Eigentumswohnung zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübertragung des Eigentums an der Immobilie.

Das grobe Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung sah das Gericht erfüllt, da dem Kaufpreis von 76.200 EUR lediglich eine knapp 33 m² große Wohnung mit einem durch einen Sachverständigen festgestellten Wohnungswert von 29.000 EUR gegenüberstand. Dies rechtfertige, von einer verwerflichen Gesinnung der Verkäuferin auszugehen, sodass der Vertrag insgesamt als sittenwidrig anzusehen ist und rückabzuwickeln ist. Nutzungsvorteile (Mieteinnahmen, Wohnwert), die der Käufer bis zur Rückabwicklung des Vertrages allerdings gezogen hat, sind von dem vom Verkäufer zurück zu zahlenden Kaufpreis jedoch in Abzug zu bringen.

Tipp von IN ImmoNews:

Gerade in den großen Ballungszentren der Republik werden zurzeit regelmäßig Höchstpreise beim Verkauf von Immobilien erzielt. In fast allen Fällen handelt es sich dabei natürlich um Verkaufspreise, die von breiteren Schichten von Kaufinteressenten (gerade noch) akzeptiert werden und stellen damit rechtlich nicht zu beanstandende Marktpreise dar. Immer öfter fällt allerdings auch auf, dass gerade Privatverkäufer zum einen die Attraktivität der eigenen Immobilie hoffnungslos überschätzen und zum anderen erhebliche Schwierigkeiten haben, einen realistischen Marktpreis für ihre Immobilie zu ermitteln. Unterscheidet sich der Angebotspreis aber zu stark von den Vorstellungen des Marktes, so wird das Objekt schnell verheizt und benötigt eine lange Zeitspanne und starke Preisanpassungen, um erfolgreich verkauft zu werden.

Zu Fragen der marktgerechten Bewertung Ihrer Immobilie stehen Ihnen die Immobilien-Profis von ProEigentum Immobilien gerne zur Verfügung.

Author:

Oliver Grohmann-Velchev
MBA | Geschäftsführer, Rechtsanwalt

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