Unwirksamkeit von Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklauseln in Bauverträgen

Unwirksamkeit von Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklauseln in Bauverträgen

29. Mai 2026

Häufig hat sich der Bauherr in notariellen Bauträgerverträgen wegen aller Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Bauträger der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen. Diese Klausel hat der BGH nun gekippt! Nach der Makler- und Bauträgerverordnung werden die Kaufpreisraten stets erst dann fällig, wenn diesen ein entsprechender Bautenstand, also erbrachte Bauleistungen entgegenstehen und der Bauträger dies auch nachgewiesen hat. Die Möglichkeit einer sofortigen Vollstreckung in das gesamte Vermögen des Bauherrn während der Bauphase widerspricht damit dem Schutzgedanken der MaBV.

Tipp: Bauherren aufgepasst! Auch wenn sich diese Klausel in Ihrem Vertrag noch befindet – sie ist unwirksam. Sollte der Bauträger vollstrecken wollen, so können Sie mit guten Erfolgsaussichten Vollstreckungsgegenklage erheben.

Author:

Oliver Grohmann-Velchev
MBA | Geschäftsführer, Rechtsanwalt

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