Urteil zur Mietpreisbremse ergangen

Urteil zur Mietpreisbremse ergangen

29. Mai 2026

Die Gerichte machen jetzt ernst und es dürfte in nicht allzu ferner Zukunft zu einer regelrechten Klagewelle gegen zu hohe Mieten, die gegen die seit Juni 2015 in Kraft getretene Mietpreisbremse verstoßen, kommen. Die Bundesregierung hat dies bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes gesehen und geht in den Motiven des Gesetzgebers von einer nicht kalkulierbaren zusätzlichen Kostenbelastung für die Justiz aus.

Das Amtsgericht Berlin Lichtenberg hat jetzt am 28.09.2016 zum Beispiel eine Vermieterin zur Rückzahlung eines Teils der vom Mieter bezahlten Miete verurteilt. Zudem hat das Gericht die künftig zulässige, verringerte Miete selbst neu festgelegt.

Anmerkung von ProEigentum:
Viele derartige Urteile werden wohl folgen. Auch durch die Vermietung möblierten Wohnraums – was derzeit viele Vermieter als Allheilmittel gegen die Mietpreisbremse ansehen – kann sich ein Vermieter dieser Gefahr nicht entziehen. Denn auch möblierter Wohnraum fällt grundsätzlich unter die Mietpreisbremse! Lediglich der Wert der Möblierung darf in angemessenem Umfang durch einen Aufschlag berücksichtigt werden. Dabei sollte klar sein, dass lediglich Bett, Tisch, Stuhl und Schrank vom schwedischen Möbelhaus nicht zu einer erheblichen zulässigen Erhöhung der Miete führen werden. Als Richtwert für den Aufschlag könnte zum Beispiel der Wert der Möblierung, geteilt durch die vom Finanzamt anerkannte Abschreibungsdauer in Monaten, gelten können. Ein lukratives Geschäft sieht sicherlich anders aus.

Author:

Oliver Grohmann-Velchev
MBA | Geschäftsführer, Rechtsanwalt

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