Von Rechtsanwalt Oliver Grohmann-Velchev, Geschäftsführer ProEigentum Immobilien GmbH
Eine Stewardess hatte ihre selbstbewohnte Eigentumswohnung in München immer wieder auf derPlattform Airbnb zur Kurzzeit-Vermietung angeboten, solange sie beruflich unterwegs war. Die LHSt.München wertete dies – wie in allen anderen Fällen der Vermietung über Airbnb auch – alsunzulässige Zweckentfremdung von Wohnraum und verpflichtete die Stewardess mitUnterlassungsbescheid, die Nutzung der Wohnung zur Fremdenbeherbergung sofort zu beenden.Dagegen richtete sich die von der Stewardess eingereichte Klage.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) urteilte in zweiter Instanz, dass die Stewardess berechtigt sei, dieWohnung immer wieder kurzfristig während Ihrer berufsbedingten Abwesenheit an Touristen zuvermieten. Im Beschluss vom 26.07.2021 (Az: 12 B 21.913) begründete das Gericht dies insbesonderedamit, dass sie die Wohnung ja größtenteils selbst bewohnen würde. Lediglich in den Zeiten, indenen die Wohnung aufgrund ihrer berufsbedingten Abwesenheit ohnehin leer stehen würde,erfolgte die Vermietung an Dritte. Auch ohne diese Drittvermietung würde diese Wohnung nicht demWohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Die schutzwürdigen Interessen der Stewardess, IhreEigentumswohnung in den Zeiten, in denen diese ohnehin leer steht, zu vermieten und damit auchteilweise zu finanzieren, überwiege gegenüber dem öffentlichen Interesse auf Verhinderung vonZweckentfremdung in diesem Fall, da der Wohnungsmarkt dadurch keinerlei Nutzen erfahren würde.Die Durchsetzung der ZweckentfremdungsVO würde lediglich zur Folge haben, dass die Wohnunglängeren Leerstand habe, aber nicht, dass dadurch Wohnungssuchende profitieren würden.
Anmerkung:
Weiterhin keinen Honig aus dieser Entscheidung können diejenigen Eigentümer ziehen, die IhreWohnung selbst nur sporadisch oder gar nicht selbst bewohnen und fast ausschließlich über Airbnbfremdvermieten. Insoweit liegt weiterhin eine gewerbliche Touristenvermietung vor, die von derLHSt. München und anderen Städten – auch im europäischen Ausland wie z. B. zwischenzeitlich inBarcelona – konsequent verfolgt wird.

