Maklerprovision beim Immobilienkauf: Wie die Kosten heute verteilt werden

Maklerprovision beim Immobilienkauf: Wie die Kosten heute verteilt werden

24. September 2026

Wer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kauft, sollte neben dem Kaufpreis auch die Maklerprovision im Blick behalten. Für deren Verteilung gelten seit dem 23. Dezember 2020 neue gesetzliche Regeln. Sie sollen vor allem private Käufer entlasten und verhindern, dass die Maklerkosten einseitig auf sie übertragen werden.

Kern der Regelung ist, dass ein Käufer grundsätzlich nicht stärker mit der Provision belastet werden darf als der Verkäufer. Wird also eine Maklercourtage auf beide Seiten verteilt, muss der Anteil des Verkäufers mindestens genauso hoch sein wie der des Käufers.

Warum wurde die Regelung geändert?

Vor der Gesetzesänderung war es in manchen Regionen üblich, dass ein Verkäufer einen Makler beauftragte, die gesamte Provision am Ende jedoch vom Käufer gezahlt wurde. Der Eigentümer konnte die Maklerleistung damit in Anspruch nehmen, ohne selbst an den Kosten beteiligt zu sein.

Genau diese Möglichkeit wurde mit der Neuregelung deutlich eingeschränkt. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz am 5. Juni 2020 zugestimmt hatte, trat es Ende desselben Jahres in Kraft. Seitdem gelten bei bestimmten Immobiliengeschäften verbindlichere Vorgaben für die Aufteilung der Maklerkosten.

Käufer und Verkäufer beteiligen sich an der Provision

Ist der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig, darf er von beiden Seiten grundsätzlich nur eine Provision in gleicher Höhe verlangen. Eine Partei kann dadurch nicht deutlich stärker belastet werden als die andere.

Auch wenn nur eine Seite den Makler ursprünglich beauftragt hat, lässt sich die vereinbarte Provision nicht vollständig auf die andere Vertragspartei übertragen. Der Auftraggeber muss mindestens die Hälfte der Maklerkosten selbst tragen.

Hat beispielsweise der Verkäufer den Makler beauftragt und soll sich später auch der Käufer an den Kosten beteiligen, muss der Anteil des Auftraggebers zunächst gezahlt worden sein. Diese Zahlung ist nachzuweisen, bevor der entsprechende Provisionsanteil vom Käufer verlangt werden kann.

Die gesetzlichen Vorgaben gelten insbesondere beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wenn der Käufer als Verbraucher handelt.

Ein Maklervertrag braucht eine nachvollziehbare Form

Neben der Kostenverteilung wurde auch der Abschluss des Maklervertrags klarer geregelt. Bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern reicht eine ausschließlich mündliche Vereinbarung nicht mehr aus.

Der Vertrag muss in Textform geschlossen werden. Das kann zum Beispiel per E-Mail oder in einem schriftlichen Dokument erfolgen. Damit lässt sich für beide Seiten besser nachvollziehen, welche Leistungen vereinbart wurden und welche Provision im Erfolgsfall anfällt.

Was bedeutet die Regelung für Verkäufer und Käufer?

Wie groß die Auswirkungen der Reform auf den Immobilienmarkt tatsächlich sind, hängt auch von der jeweiligen Region ab. In einigen Bundesländern war eine hälftige Aufteilung der Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer bereits vor der gesetzlichen Neuregelung üblich.

In anderen Regionen sah die Praxis anders aus. Gerade dort, wo Immobilien stark nachgefragt wurden, war es häufiger der Käufer, der die gesamte Provision übernehmen musste. Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben wurde diese Möglichkeit bei den betroffenen Immobilienarten begrenzt.

Die Tätigkeit eines Maklers bleibt davon unabhängig eine professionelle Dienstleistung. Dazu gehören unter anderem Marktkenntnis, die Vorbereitung und Durchführung der Vermarktung, die Kommunikation mit Interessenten, die Koordination des Verkaufsprozesses und die Begleitung von Verhandlungen.

Ist die Höhe der Maklerprovision fest vorgeschrieben?

Eine bundesweit einheitliche Provisionshöhe gibt es weiterhin nicht. Wie hoch die Courtage ausfällt, kann grundsätzlich zwischen den Beteiligten vereinbart werden. In der Praxis haben sich je nach Region und Marktsituation unterschiedliche Provisionssätze etabliert.

Für Eigentümer sollte bei der Auswahl eines Maklers deshalb nicht allein die Höhe der Provision entscheidend sein. Ebenso wichtig sind Erfahrung, regionale Marktkenntnis, eine professionelle Vermarktungsstrategie und Verhandlungskompetenz.

Gerade beim Verkauf einer Immobilie kann eine überzeugende Verhandlungsführung eine wichtige Rolle spielen. Wer den Markt realistisch einschätzt und die Interessen seines Auftraggebers konsequent vertritt, kann wesentlich dazu beitragen, einen passenden Käufer und einen marktgerechten Verkaufspreis zu erreichen.

Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen und haben Fragen zur Maklerprovision oder zum Ablauf? Kontaktieren Sie uns – wir beraten und begleiten Sie gerne bei Ihrem Immobilienvorhaben.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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ProEigentum Immobilien GmbH