Mittwoch, 12.11.2025
Tritt der Erbfall ein, so schaut das Finanzamt schon um die Ecke. Erben hat auch immer etwas mit Steuerlast zu tun, insbesondere, wenn es sich um einen Nachlass mit immobilien handelt. Wie Sie sowohl durch eine vorzeitige Schenkung mit grundbuchmäßigen Absicherungen oder auch durch eine geschickte Gestaltung von Testament oder Erbvertrag die Steuerlast für die Erben verringern können, erklärt Ihnen ein Fachanwalt für Erbrecht. Erbschaftsklassen, Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil, Familienheim, etc., hier wird alles verständlich erklärt und Ihre unterschiedlichen Handlungsspielräume dargelegt.
Ort: ProEigentum Immobilien GmbH
Englschalkinger Str. 230
81927 München

