
Das Mietverhältnis dauert schon einige Jahre an und der in der Wohnung verlegte Teppichboden ist bereits erheblich abgenützt. Der Vermieter ist daher bereit, einen neuen Bodenbelag verlegen zu lassen. Er beabsichtigt, an Stelle des Teppichbodens nunmehr einen Laminatboden zu verlegen, der leichter zu reinigen und für Allergiker verträglicher ist. Der Mieter weigert sich aber überraschenderweise, einen Laminatboden zu akzeptieren. Der Mieter verweist darauf, dass die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses mit einem Teppichboden ausgestattet war und er deshalb Anspruch darauf habe, dass ein erneut ein Teppichboden verlegt werden würde. Zudem würde sich der Trittschall für die Mieter unter ihm bei Laminat erhöhen. Nachdem sich die Parteien nicht einigen konnten, musste die Justiz bemüht werden.
Das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 01.07.2015; Az. 13 S 154/14) entschied, dass der Vermieter kein Recht habe, einen Teppichboden ohne Zustimmung des Mieters durch einen Laminatboden zu ersetzen. Der Vermieter hat das Mietobjekt während der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten. Dazu gehöre u. a., dass ein neuer Teppichboden in Art, Farbe und Qualität mit dem alten Teppich vergleichbar ist. Demgegenüber würde das Verlegen eines Laminatbodens eine wesentliche Abweichung vom ursprünglichen, vertragsgemäßen Zustand bedeuten. Das Gehen auf einem weichen Teppichboden im Gegensatz zu hartem, kalten und geräuschintensiveren Laminat würde, so die Richter, ein ganz anderes Wohngefühl bedeuten, das dem Mieter ohne seine Zustimmung nicht aufgezwungen werden darf.
Tipp von IN ImmoNews:
Nehmen Sie als Vermieter bereits in den Mietvertrag die Bestimmung auf, dass der Mieter im Falle des Austausches des Bodenbelages auch mit der Verlegung von Laminat, Steinware, Parkett, Bodenfliesen, etc. einverstanden ist.

