Mit dem Kauf eines Hauses übernehmen Sie mehr als vier Wände und ein Grundstück. Auch Versicherungsfragen wollen geklärt sein, damit Schäden durch Feuer, Sturm oder Wasser nicht zur finanziellen Belastung werden, gerade bei einem älteren Gebäude. Entscheidend ist, welche Verträge mit dem Eigentum übergehen, wann Fristen beginnen und für welchen Schutz Sie selbst sorgen müssen.
Versicherungsschutz bei Immobilienkauf in Bayern: Automatische Übertragung
Beim Erwerb einer Immobilie in Bayern geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Besitzer über. Laut § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes erfolgt dies mit der Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. Dies bedeutet, dass die Versicherung nicht beim Kaufvertragsabschluss oder der Schlüsselübergabe, sondern erst bei der Grundbucheintragung auf den Käufer übergeht. So bleibt für das Gebäude durchgehend Versicherungsschutz bestehen.
Käufer sollten den Versicherungsvertrag jedoch frühzeitig prüfen. Es ist wichtig zu wissen, welche Risiken abgedeckt sind, wie hoch die Selbstbeteiligung ist und ob Elementarschäden eingeschlossen sind. „Der neue Eigentümer hat die Möglichkeit, die Police innerhalb eines Monats nach Erwerb des Eigentums zu kündigen“, erklärt Oliver Grohmann-Velchev, Geschäftsführer von Proeigentum Immobilien GmbH. „Auch wenn der Käufer erst später vom Vertrag erfährt, beginnt die Frist mit diesem Zeitpunkt.“ Der Versicherer hat ebenfalls das Recht zur Kündigung.
Übergangsphase: Versicherungsschutz in München sicherstellen
In der Zeit zwischen Kaufvertrag, Schlüsselübergabe und Grundbucheintrag, die mehrere Wochen dauern kann, ist es wichtig, dass Käufer und Verkäufer in München sicherstellen, dass der bestehende Versicherungsschutz erhalten bleibt und die Beiträge bezahlt werden. Da die Verantwortung für das Grundstück oft schon mit der Schlüsselübergabe wechselt, sollten mögliche Haftungsrisiken genau geprüft werden. „Der Verkäufer sollte den Versicherungsschutz nicht voreilig beenden“, rät Anna Maria Grohmann-Velchev, Immobilienwirtin bei Proeigentum Immobilien GmbH. Der Eigentümerwechsel muss dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden, um Probleme im Schadenfall zu vermeiden.
Auch die Kostenverteilung ist entscheidend: Käufer und Verkäufer haften gemeinsam für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode. Eine klare Regelung im Kaufvertrag kann spätere Streitigkeiten verhindern. Die Übergabe von Versicherungsschein, Vertragsbedingungen und bisherigen Schadensinformationen sorgt für Transparenz.
Individuelle Absicherung nach dem Immobilienerwerb in der Region
Nicht alle Versicherungen werden mit dem Haus in der Region München automatisch übertragen. Die Hausratversicherung des Verkäufers bleibt personenbezogen, und Käufer benötigen möglicherweise eine eigene Police für ihre Möbel und Wertgegenstände. Auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird nicht automatisch übertragen. „Besonders bei vermieteten Objekten oder unbebauten Grundstücken ist ein eigener Haftpflichtschutz notwendig“, betont Oliver Grohmann-Velchev. Bei selbst genutzten Häusern kann dieser Schutz bereits in der privaten Haftpflicht enthalten sein.
Es ist zudem ratsam zu prüfen, ob die bestehende Gebäudeversicherung den Anforderungen des Hauses entspricht. Bei geplanten Umbauten, längerer Leerstandszeit oder speziellen Naturgefahren sollte der Versicherer rechtzeitig konsultiert werden. Ein neuer Vertrag muss nahtlos an den bisherigen anschließen.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT
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