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IN↗ImmoNews Nr. 29 - März 2018


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Großer Andrang herrschte zeitweise an unserem Stand auf der Münchner Immobilien Messe vom 16.-18. März 2018 (MIM). Das Interesse an unseren Makler-Dienstleistungen sowie an unserer Hausverwaltung war groß. Unser Geschäftsführer und Rechtsanwalt hielt einen stark beachteten Vortrag über die rechtlichen Aspekte beim Verkauf/Kauf von Immobilien.Unsere gemeinsam mit freundlicher Genehmigung von Media Markt durchgeführte Werbeaktion, bei der Immobilien-Verkäufer und Tippgeber eine Geschenkekarte von Media Markt über EUR 2.500,00 erhalten können, kam gut an. Unser besonderer Dank gilt unserem engagierten Messe-Team!

Großes Interesse zeigten die Zuhörer des Vortrags unseres Geschäftsführers im Forum der MIM an den größtenteils unbekannten Mieterschutzvorschriften beim Erwerb vermieteten Eigentums nach WEG-Aufteilung. Häufig werden auch vermietete Immobilien zum Selbstbezug erworben. Dazu ist es erforderlich, dass der Erwerber – nachdem die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen wurde – dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigt. Wurde die Wohneinheit allerdings, nachdem sie bereits vermietet war, in Wohnungseigentum aufgeteilt und nun verkauft, so besitzt der Mieter nicht nur für den ersten Verkaufsfall ein gesetzliches Vorkaufsrecht, sondern auch einen 3-jährigen – in München und anderen Regionen mit angespannter Situation am Mietwohnungsmarkt sogar 10-jährigen – Kündigungsschutz. Die 10-jährige Kündigungsfrist ergibt sich dabei keineswegs etwa unmittelbar aus dem Grundbuch! Deshalb sind insbesondere Eigenbedarfserwerber, die eine vermietete Wohnung kaufen wollen, aufgefordert, vorab rechtlich prüfen zu lassen, ob eine kurzfristigere Kündigung zur Durchsetzung des Eigenbedarfs überhaupt rechtlich möglich ist. Bei ProEigentum Immobilien erhalten Sie diese Prüfung selbstverständlich im Service inkludiert.

Obwohl wir mit unserer ProEigentum Hausverwaltung bislang wenig bis gar keine Außenwerbung betrieben haben, freuten wir uns aufgrund des Messe-Feedbacks über einen offenbar durchaus verbreiteten Bekanntheitsgrad. Die ständig steigende Nachfrage nach unseren umfangreichen Leistungen in der Hausverwaltung belegt hohe Kundenzufriedenheit; für die zahlreichen Empfehlungen unserer Kunden bedanken wir uns sehr herzlich!


Ihr
Oliver Grohmann-Velchev
Geschäftsführer, Rechtsanwalt, MBA